Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 03.04.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - I-3 Wx 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19093
OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - I-3 Wx 199/11 (https://dejure.org/2011,19093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2011 - I-3 Wx 199/11 (https://dejure.org/2011,19093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - I-3 Wx 199/11 (https://dejure.org/2011,19093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Standesamtliche Registrierfähigkeit einer in Nigeria geschlossenen Ehe eines Deutschen mit einer Nigerianerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Standesamtliche Registrierfähigkeit einer in Nigeria geschlossenen Ehe eines Deutschen mit einer Nigerianerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07

    Falsche Identitätsangaben gegenüber Ausländerbehörde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 3 Wx 199/11
    Zwar ist die Identität der Partner wesentliches Element der Eheschließung, verlangt das höchstpersönliche Eheband, dass die Identität der Partner zweifelsfrei feststeht (Staudinger- Mankowski, BGB 70. Auflage 2011 EGBGB Art. 13 Rdz. 222 ) und dienen regelmäßig die Angaben zu Vornamen, Familiennamen und gegebenenfalls Geburtsnamen, Ort und Zeit der Geburt sowie die Angabe der Anschrift der Feststellung der Identität (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 154).
  • OLG Hamm, 29.05.1987 - 15 W 146/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 3 Wx 199/11
    Die Wirksamkeit der Eheschließung hängt dagegen - zumal bei ansonsten nicht in Frage stehender Identität - nicht davon ab, ob alle Vornamen der Eheschließenden vollzählig in der Heiratsurkunde angegeben wurden bzw. Eingang in das Eheregister gefunden haben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 452 für den Fall der unvollständigen Namensangabe bei Anerkennung der Vaterschaft).
  • OLG Hamm, 22.12.2015 - 15 W 137/14

    Beweiskraft der Geburtenregistereintragung eines Kindes hinsichtlich der

    Denn zum einen verlangt das höchstpersönliche Eheband, dass die Identität der Partner zweifelsfrei feststeht (OLG Düsseldorf InfAuslR 2012, 119), zum anderen beurteilen sich die materiellen Ehevoraussetzungen jedes Partners grundsätzlich nach seinem jeweiligen Heimatrecht (Art. 13 Abs. 1 EGBGB).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6338
OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11 (https://dejure.org/2012,6338)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.04.2012 - 17 UF 352/11 (https://dejure.org/2012,6338)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. April 2012 - 17 UF 352/11 (https://dejure.org/2012,6338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Scheidung nach türkischem Recht; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs eines Ehegatten gegen die Scheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZGB -Türkei Art. 166
    Voraussetzungen der Scheidung nach türkischem Recht; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs eines Ehegatten gegen die Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheidung nach türkischem Recht

  • spiegel.de (Pressemeldung, 26.04.2012)

    Bei Scheidung türkischer Ehen wird Schuldfrage gestellt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei türkischen Ehescheidungen gilt neben dem Zerrüttungsprinzip auch das Verschuldensprinzip - Der allein oder überwiegend Schuldige ist nicht zu einer Ehescheidung berechtigt

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Scheidung einer türkischen Ehe: Stuttgarter Richter torpedieren die Integration

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.08.2010 - 8 UF 39/10

    Anwendbares Recht für die Scheidung türkischer Staatsangehöriger; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11
    Denn der Ehegatte, der das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt, ist nicht berechtigt, einen Scheidungsantrag nach Art. 166 Abs. 1 tZGB zu stellen (vgl. u.a. OLG Hamm, FamRZ 2011, 220; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.06.2007 - 17 UF 150/07, n.v.; OLG München FamRZ 1995, 935, OLG Oldenburg FamRZ 1994, 1113).

    Nach der türkischen Rechtswirklichkeit genießt eine noch verheiratete Frau gegenüber einer geschiedenen Ehefrau ein wesentlich höheres Ansehen (vgl. u.a. OLG Hamm, FamRZ 2011, 220; OLG Hamm, NJWE-FER 2000, 49, 50 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 19.06.2007 - 17 UF 45/07).

  • OLG Köln, 02.08.2011 - 4 UF 110/11

    Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11
    Nach dieser Vorschrift kann der Ehegatte, den an dem Scheitern der Ehe weniger Schuld trifft, dem Scheidungsantrag widersprechen, und zwar auch dann wenn die eheliche Gemeinschaft voraussichtlich nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschluss vom 2.8.2011 - 4 UF 110/11).

    Ihre soziale Stellung ist damit weitaus gefestigter (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2.8.2011 - 4 UF 110/11).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 2 UF 175/05

    Ehescheidung nach türkischem Recht: Verschulden des widersprechenden Ehegatten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11
    Ein überwiegendes Verschulden des Ehemanns ergibt sich bereits aus dem Auszug aus der Ehewohnung, ohne dass er substantiiert vorgetragen hätte, wonach ihm die Ehefrau für ein derartiges Verhalten hinreichend Veranlassung gegeben hat (vgl. u.a. OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 1681), zumal ihn die Ehefrau zur Rückkehr aufgefordert hat.
  • KG, 08.02.2006 - 3 UF 19/05

    Ehescheidung nach türkischem Recht: Unbeachtlichkeit des Widerspruchsrechts des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11
    Dem widersprechenden Ehegatten steht ein Widerspruchsrecht gem. Art. 166 Abs. 2 Satz 2 tZGB nicht zu, wenn sein Widerspruch ohne ersichtlichen Grund eingelegt wurde, obwohl dem Widersprechenden in Wahrheit nichts am Fortbestand der Ehe liegt (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1148; KG, FamRZ 2006, 1386).
  • OLG Oldenburg, 23.02.1994 - 3 UF 122/93

    Erzwingen einer Scheidung; Türkische Eheleute; Widerstand gegen Scheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11
    Denn der Ehegatte, der das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt, ist nicht berechtigt, einen Scheidungsantrag nach Art. 166 Abs. 1 tZGB zu stellen (vgl. u.a. OLG Hamm, FamRZ 2011, 220; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.06.2007 - 17 UF 150/07, n.v.; OLG München FamRZ 1995, 935, OLG Oldenburg FamRZ 1994, 1113).
  • OLG Hamm, 26.01.1996 - 12 UF 296/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11
    Dem widersprechenden Ehegatten steht ein Widerspruchsrecht gem. Art. 166 Abs. 2 Satz 2 tZGB nicht zu, wenn sein Widerspruch ohne ersichtlichen Grund eingelegt wurde, obwohl dem Widersprechenden in Wahrheit nichts am Fortbestand der Ehe liegt (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1148; KG, FamRZ 2006, 1386).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 UF 172/12

    Deutsches Familiengericht scheidet eine im Iran geschlossene Ehe iranischer

    Seinem Wortlaut nach setzt der Scheidungsgrund in jedem Fall die vorherige gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs voraus (so OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1014, 1015 unter Berufung auf eine Rechtsauskunft des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht) und zwar unabhängig davon, ob der Ehemann leistungsfähig ist oder nicht (vgl. dazu auch die Entscheidung des Senats FamRZ 2012, 1497).

    Hiermit steht es aus Sicht des Senats nicht im Einklang, wenn nahezu reflexhaft in jedem Fall, in dem ein religiös muslimisch geprägtes Scheidungsrecht für die Ehefrau höhere Hürden für eine Scheidung aufstellt, als für den Ehemann, auf Art. 6 EGBGB rekurriert wird (so aber Henrich FamRZ 2012, 1497, 1498, der nicht zwischen den Scheidungsrechten verschiedener muslimisch geprägter Staaten differenziert und auf die Besonderheiten des iranischen Scheidungsrechts in keiner Weise eingeht).

    Das Scheidungsbegehren der Ehefrau wird zwar an besondere Voraussetzungen geknüpft, die aber im Ergebnis ohne allzu erheblichen Aufwand zu erfüllen sein können (vgl. insoweit die Entscheidung des Senats in FamRZ 2012, 1497, wo die Anwendung des Art. 1129 iran. ZGB daran scheiterte, dass die Ehefrau selbst nach einem entsprechenden Hinweis des Senats kein Unterhaltsverfahren eingeleitet hatte).

  • OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14

    Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem

    Allerdings ist der Scheidungsgrund der Zerrüttung nur gegeben, wenn neben der objektiven Zerrüttung der Ehe festgestellt werden kann, dass dem nicht scheidungswilligen Ehegatten wenigstens in geringfügigem Umfang ein Verschulden an der Zerrüttung trifft; dabei obliegen dem scheidungswilligen Ehegatten nicht nur die Darlegung und der Beweis der Zerrüttung, sondern auch eines mindestens geringfügigen Mitverschuldens des anderen Ehegatten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2012, 17 UF 352/11, FamRZ 2012, 1497, 1498).
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